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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartungsverträge der Firma BUG Rohrreinigung GmbH

I. Vertragsgegenstand

Der Kunde überträgt der BUG Rohrreinigung GmbH die Service Arbeiten der im Angebot aufgeführten Leitungen im genannten Objekt.

II. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und kann beidseitig mit einer Frist von einem Monat vor dem nächsten Ausführungstermin gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

III. Leistung

Die BUG Rohrreinigung GmbH führt die angebotenen / vereinbarten Arbeiten im festgelegten Turnus aus. Zusätzliche Arbeiten werden ausschließlich in Absprache mit dem Vertragspartner ausgeführt.

IV. Berechnung / Preise

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der Arbeiten basierend auf die jeweils gültigen Preise, bzw. nach gültigem Angebot. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die genannten Preise gelten jeweils bis zum 31.12. und können nach Ablauf dieser Frist, der aktuell gültigen Preisliste angepasst werden. Der vereinbarte Preis versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

V. Terminabsprache

Die vereinbarten turnusmäßigen Arbeiten werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber / Ansprechpartner terminiert.

VI. Loyalitätsklaussel

Bei Abflussstörungen, egal ob diese im Zusammenhang mit den Service Arbeiten stehen oder bedingt durch andere Ursachen auftreten, steht die BUG Rohrreinigung GmbH dem Kunden mit einem Notdienstservice (Tag, Nacht, sonn- und feiertags) zur Verfügung.

VII. Gewährleistung

Treten zwischen den Intervallen Abflussstörungen auf, beseitigt die BUG Rohrreinigung GmbH diese kostenlos, sofern die Gründe dafür in Mängeln bei der Durchführung der regelmäßigen Servicearbeiten liegen. Die Beweis-/Kostenlast übernimmt die BUG Rohrreinigung GmbH nicht, wenn das Verschulden (unsachgemäße oder mangelhafte Ausführung) ausgeschlossen werden kann. In jedem Fall beschränkt sich die gesetzliche Gewährleistungspflicht für die BUG Rohrreinigung GmbH zunächst auf Nachbesserung.

VIII. Haftung

Eine Haftung für Schäden, die sich aus zwischenzeitlich auftretenden Verstopfungen ergeben, kann die BUG Rohrreinigung GmbH verständlicherweise nicht übernehmen.

IX. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag bleibt gültig, auch wenn einzelne seiner Bestimmungen ungültig sein sollten. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.